Lesen Sie hier die Termine für Aus- und Weiterbildung und die aktuellen Neuigkeiten
aus meiner Fahrschule
Umgang mit Covid -19
Liebe Schüler und Schülerinnen,
wir sind auch weiterhin für Euch da.
Praktische Ausbildung, BKF- Weiterbildungen, Aufbauseminare
sind weiterhin trotz Lockdown erlaubt.
Prüfungen in Theorie und Praxis können weiter durchgeführt werden.
Anmeldung und Beratung auch weiterhin möglich.
Untersagt ist uns der theoretische Unterricht bis zum 31.01.2021
Bei Fragen, Anruf genügt
Der neue B 196 Führerschein
- A1 fahren (125ccm) mit dem
B Führerschein -
Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B 196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12. 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Regularien sehen dabei folgendes vor:
-Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheins
so funktionierts:
- 4 Unterrichtseinheiten a 90 min Theorie
- 5 Unterrichtseinheiten a 90min Praxis
Die theoretische Ausbildung umfasst die Inhalte der Anlage 2.1. der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (4x 90 min klassenspezifischer A1 Unterricht)
Die praktische Ausbildung (5x 90 min) umfasst:
1 Fahrstunde a 45 min Grundfahraufgaben (Anlage 3 Nr. 4)
5 Fahrstunden a 45 min Überlandfahrt und 4 Fahrstunden a 45 min Autobahnfahrt
(Anlage 4 Nr. 1 u. 2)
Die ausbildende Fahrschule muss die Ausbildung nachweisen und am Ende der Ausbildung dem Fahrschüler bescheinigen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Aber aufgepasst:
Dieser Führerschein ermöglicht keinen Aufstieg (Stufenregelung) nach 2 Jahren.
Er ist nur in Deutschland gültig, also nicht im ausländischen Urlaub nutzbar.